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   VGH Bayern, 09.03.2010 - 19 ZB 08.3415   

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https://dejure.org/2010,71658
VGH Bayern, 09.03.2010 - 19 ZB 08.3415 (https://dejure.org/2010,71658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2010 - 19 ZB 08.3415 (https://dejure.org/2010,71658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2010 - 19 ZB 08.3415 (https://dejure.org/2010,71658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versagung weiteren Aufenthaltstitels nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Zielstaatsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2010 - 19 ZB 08.3415
    Denn sowohl die (formelle) Präklusion nach § 59 Abs. 4 AufenthG als auch der allgemein aus der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes folgende Ausschluss von Einwendungen setzt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bezeichnung eines konkreten Zielstaates in der Abschiebungsandrohung voraus (vgl. BVerwG vom 25.7.2000 - BVerwGE 111, 343).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2010 - 19 ZB 08.3415
    Ebenso wie in den Fällen, in denen eine Zielstaatsbestimmung gänzlich unterbleibt oder unspezifiziert der "Herkunftsstaat" als Ziel bezeichnet wird, ist auch im Falle der Angabe eines nicht existenten Staates dem Ausländer vor der Abschiebung erst noch der Zielstaat bekannt zu geben, um ihm dadurch zu ermöglichen, seine zielstaatsbezogenen Einwendungen erforderlichenfalls gerichtlich geltend machen zu können (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 - BVerwGE 110, 74).
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2010 - 19 ZB 08.3415
    Im Übrigen wird mit allgemeinen Hinweisen eine Klärungsbedürftigkeit nicht hinreichend dargelegt; vielmehr ist die Durchdringung des Prozessstoffes zu verlangen (vgl. BVerwG vom 3.5.1995 - 1 B 222.93 - juris, st. Rspr.).
  • VG Potsdam, 15.03.2022 - 3 L 578/21
    Da es sich bei der Vorschrift des § 59 Abs. 2 AufenthG nur um eine Soll-Vorschrift handelt und selbst das Fehlen der Zielstaatsbestimmung eine Abschiebungsandrohung nicht rechtswidrig macht (OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 8 LC 99/17 -, juris, Rn. 28), kann für die Angabe eines falschen Zielstaats nichts anderes gelten (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. März 2010 - 19 ZB 08.3415 -, juris, Rn. 6, siehe aber OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 B 402/17 -, juris, Rn. 7).
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